4. Der mit Urteil der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 28. März 2019 für 20 Tagessätze Geldstrafe zu einem Tagessatz von je Fr. 10.00 gewährte bedingte Vollzug wird gestützt auf Art. 46 Abs. 1 Satz 2 StGB widerrufen. Die widerrufene Geldstrafe bildet zusammen mit der neuen Strafe die Gesamtstrafe gemäss Ziffer 3 vorstehend.