2. Der Beschuldigte ist schuldig - des versuchten Mordes gemäss Art. 112 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB (Anklageziffer 1); - der Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 StGB zum Nachteil von D._____ (Anklageziffer 3.3); - der mehrfachen Beschimpfung gemäss Art. 177 Abs. 1 StGB zum Nachteil von D._____ (Anklageziffern 4.1 und 4.3). 3. Der Beschuldigte wird in Anwendung der in Ziffer 2 erwähnten Bestimmungen und gestützt auf Art. 19 Abs. 2, 34, 40, 47 und 49 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren sowie zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je Fr. 10.00 verurteilt.