5.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger A._____ für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 15'981.10 auszurichten. 5.3. Der Beschuldigte trägt seine erstinstanzlichen Kosten selbst. Zustellung an: […] - 29 - Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)