Urteil des Bundesgerichts 6B_337/2022 vom 12. Juli 2023 E. 1.3.2, zur Publikation vorgesehen), ist die Verbindungsbusse auf Fr. 1'500.00 festzusetzen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen der Busse ist ausgehend vom als Umrechnungsschlüssel zu verwendenden Tagessatz von Fr. 180.00 (BGE 134 IV 60 E. 7.3.3) auf neun Tage festzusetzen (Art. 106 Abs. 2 StGB).