Auch ein Geständnis liegt nicht vor. Der Beschuldigte hat zwar eingestanden, am Unfalltag nicht anwesend gewesen zu sein, jedoch behauptet, G._____ habe seine Stellvertretung übernommen. Die persönlichen Verhältnisse - 24 - des Beschuldigten wirken sich ebenfalls neutral aus, ergeben sich daraus doch insbesondere keine Anhaltspunkte auf eine erhöhte Strafempfindlichkeit.