__ die Anordnungen einer ihm hierarchisch höhergestellten Fachkraft, im Gegensatz zu solchen von anderen Lehrlingen, befolgt hätte. Der Beschuldigte hat ausserdem ausgesagt, dass es auch eine Möglichkeit gewesen wäre, den Lehrlingen während seiner Abwesenheit einen anderen Auftrag, z.B. einen Theorieblock, zu geben (GA act. 363). In diesem Fall hätten die Lehrlinge des ersten Lehrjahrs schon gar keine gefährliche Arbeit vorgenommen, womit der Erfolg ebenfalls hätte vermieden werden können. Bei einem pflichtgemässen Verhalten des Beschuldigten wäre die schwere Körperverletzung von A._____ somit vermeidbar gewesen. - 21 -