4.5. Hätte der Beschuldigte die Lehrlinge des ersten Lehrjahrs während seiner Abwesenheit am Unfalltag nicht an der Fräsmaschine arbeiten lassen oder hätte er die ständige Überwachung der Lehrlinge an der Fräsmaschine durch eine Fachkraft sichergestellt, hätte sich A._____ mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht schwer verletzt.