sich nur «meistens» an die Sicherheitsvorschriften hielt und er hat anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung ein Beispiel erläutert, bei dem A._____ an einem Tag innert kurzer Zeit mehrmals auf dieselbe Sicherheitsvorschrift habe hingewiesen werden müssen, weil er sie wiederholt nicht eingehalten habe (GA act. 359). Der Beschuldigte musste weiter auch mit der Möglichkeit rechnen, dass A._____ Handschuhe tragen könnte, zumal die Lehrlinge für andere Arbeiten jeweils Handschuhe getragen haben (UA act. 210, GA act. 354) und diese zwar in einem verschlossenen Schrank gelagert, jedoch ohne Angabe des Verwendungszwecks herausgegeben wurden (UA act. 209, 214). Das Mitverschulden von A.___