__ hat nur deshalb an der Fräsmaschine gearbeitet, weil der Beschuldigte als Lehrlingsausbildner ihm den Auftrag dazu erteilt hat. Der Beschuldigte musste aufgrund der fehlenden Erfahrung und nicht abgeschlossenen Ausbildung der Lehrlinge an der Fräsmaschine damit rechnen, dass diese ohne ständige Überwachung durch eine Fachkraft allenfalls die Sicherheitsvorschriften nicht einhalten. Dem Beschuldigten war zudem bewusst, dass A._____ sich nur «meistens» an die Sicherheitsvorschriften hielt und er hat anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung ein Beispiel erläutert, bei dem A.___