Eine weitergehende Instruktion bezüglich der ständigen Überwachung während des Fräsens ist nicht ersichtlich und wurde vom Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung auch ausdrücklich verneint (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7). Der Beschuldigte war sich sogar nicht einmal mehr sicher, ob er G._____ gebeten habe, sich am 17. Januar 2019 bei den Lehrlingen in der Lehrlingswerkstatt aufzuhalten und «ein bisschen [zu] schauen» (Dossier Einvernahmen ab 09.09.2021 S. 14). Der Beschuldigte durfte nicht – wie er ebenfalls ausgesagt hat (GA act. 420) – annehmen, G._____ schaue, wenn er nicht da sei.