__ wenden (UA act. 420). Im Übrigen konnte sich der Beschuldigte selbst zuletzt nicht mehr daran erinnern, ob er den Lehrlingen des vierten Lehrjahrs am Tag vor dem Unfall G._____ als Ansprechperson angegeben hatte (GA act. 420) und er sprach nur noch sehr allgemein davon, dass es «von Anfang an so kommuniziert» worden sei (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8). Die Lehrlinge können zwar keine Aussagen dazu machen, ob der Beschuldigte G._____ am Tag vor dem Unfall um die Beaufsichtigung der Lehrlinge des ersten Lehrjahrs gebeten hat. Ihre Aussagen bestätigen jedoch wesentliche Teile der Aussagen von G._