Anlässlich der Berufungsverhandlung hat der Beschuldigte ausgesagt, er habe die Lehrlinge des vierten Lehrjahrs zur Beobachtung der Lehrlinge des ersten Lehrjahrs eingespannt. Daneben habe er den Leiter des [Bereich], G._____, informiert. Er sei am Vorabend zu G._____ gegangen und habe ihm gesagt, was die Lehrlinge an jenem Tag gemacht hätten, was sie schon kennen würden und welche Aufgaben sie am nächsten Tag hätten. Auf die Pflicht zur ständigen Überwachung beim Fräsen habe er G._____ nicht hingewiesen. Die Firma habe es ihm immer so weitergegeben, dass er G._____ informieren müsse, aber die Lehrlinge des vierten Lehrjahrs die ganze Beobachtung machen würden.