Anlässlich der zweiten vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 9. September 2022 hat der Beschuldigte auf die Frage, wie er während seiner Abwesenheit eine ständige Überwachung von A._____ durch eine Fachkraft sichergestellt habe, geantwortet, er sei der Meinung gewesen, dass es klappe, wenn er es mit G._____ anschaue. Wenn dies nicht so sei, dürfe er ja keine Ferien mehr nehmen und müsse ständig dort sein. Er habe G._____ am Mittwoch gegen Feierabend in dessen Büro gesagt, was sie den ganzen Tag gemacht hätten und was die Aufgabe für Donnerstag sei. Auf den Vorhalt, G._____ habe ausgesagt, er habe von ihm nie Aufgaben wie die Überwachung der Lehrlinge übernommen, sagte der Beschuldigte,