Anlässlich seiner Einvernahme vom 20. Januar 2022 hat der Beschuldigte ausgesagt, er habe die Aufgabe gehabt, G._____ mitzuteilen, was laufe, wenn er selbst abwesend sei. G._____ sei also «sozusagen» sein Stellvertreter gewesen. Wenn er abwesend gewesen sei, habe «an und für sich» G._____ die Betreuung der Lehrlinge übernommen. Er sei am 16. Januar 2019 zu G._____ ins Büro gegangen und habe ihm gesagt, was die Lehrlinge des ersten Lehrjahrs an diesem Tag alles geübt hätten. Er - 15 -