Die Frage, ob er mit G._____ vereinbart habe, dass die ständige Überwachung der Lernenden am Donnerstag seine Aufgabe sei, hat der Beschuldigte darauf ebenfalls bejaht. Auf die Frage, ob jemand des vierten Lehrjahrs, namentlich E._____, konkret mit der Aufgabe betraut worden sei, hat der Beschuldigte geantwortet, die Hauptaufgabe sei bei G._____ gewesen. Die Lehrlinge des vierten Lehrjahrs seien einfach Beobachter gewesen, aber nicht Ansprechperson bei Problemen. Er habe den Lehrlingen des vierten Lehrjahrs gesagt, wenn sie etwas sehen sollten, müssten sie intervenieren und es Herrn G._____ melden.