Bei Abwesenheiten von einem Tag habe er mit G._____ jeweils immer einen kurzen mündlichen Rapport gemacht, was gelaufen sei und was das Ziel des nächsten Tages sei. Die Frage, ob er mit G._____ vereinbart habe, dass er so auf die Lehrlinge des ersten Lehrjahrs aufpasse, wie er es am Mittwoch gemacht habe, nämlich indem er hinter den Lehrlingen gestanden habe und gleich interveniert habe, wenn sie etwas falsch gemacht hätten, hat der Beschuldigte bejaht und gesagt, er habe G._____ gesagt, dass es genau das gleiche wie am Mittwoch sei, dass nichts Neues dabei sei und es nur um die Routine gehe.