(UA act. 175 f.). An der Einvernahme vom 25. Mai 2020 sowie der Berufungsverhandlung hat A._____ wiederum bestätigt, die drei Lehrlinge des vierten Lehrjahrs seien am Unfalltag für sie zuständig gewesen (UA act. 188, 190; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3). Ebenfalls sagte A._____ anlässlich der Berufungsverhandlung wiederum aus, G._____ sei ihnen nicht als Ansprechperson genannt worden (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3)