Sie seien zuvor bereits zwei- bis dreimal von den Lehrlingen des vierten Lehrjahrs beaufsichtigt worden, wenn der Beschuldigte einen Termin gehabt habe, krank gewesen oder früher gegangen sei. Neben den Lehrlingen des vierten Lehrjahrs habe der Beschuldigte keinen Vertreter als Ansprechperson für sie gehabt - 14 -