4.3.3.3. F._____, die sich damals im zweiten Lehrjahr befunden hat, hat ausgesagt, sie habe zum Unfallzeitpunkt an der Maschine neben A._____ gearbeitet. So wie sie es mitbekommen habe, sei am Unfalltag E._____ alleine für die drei Lehrlinge des ersten Lehrjahrs verantwortlich gewesen. H._____, ein anderer Lehrling des vierten Lehrjahrs, habe für sich selbst einen Auftrag erledigen müssen und I._____, der dritte Lehrling des vierten Lehrjahrs, sei mit ihr zusammen an der Drehbank gewesen (UA act. 208).