4.3.3.2. E._____, der zum damaligen Zeitpunkt im vierten Lehrjahr war, hat ausgesagt, sie, die Lehrlinge des vierten Lehrjahrs, seien am Unfalltag für die Betreuung von A._____ zuständig gewesen. Sie hätten die Lehrlinge des ersten Lehrjahrs beaufsichtigen und auf Fehler hinweisen müssen, und wenn sie etwas nicht verstanden hätten, hätten sie ihnen die Sache erklärt. Auf die Frage, ob er am Morgen des 17. Januar 2019 auch von jemandem betreut worden sei, hat E._____ ausgesagt, die höheren Chefs seien dort gewesen, es sei aber nicht so gewesen, dass ihnen jemand auf die Finger geschaut habe (UA act. 229 f.).