Gemäss Anhang 2 des Bildungsplans zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Polymechanikerin EFZ / Polymechaniker EFZ müssen die Lernenden beim Bedienen von konventionellen oder CNC-Fräsmaschinen bis die Ausbildung erfolgt ist bzw. bis Ende des zweiten Lehrjahrs ständig durch eine Fachkraft, d.h. eine Person, die über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Qualifikation im Fachbereich der Lernenden verfügt, überwacht werden (www.swissmem-berufsbildung.ch/ de/unsere-berufe/polymechaniker/in-efz/ausbildungsdokumente-und-regel werke.html, S. 2, 4).