werden, wobei vorausgesetzt wird, dass die Lernenden entsprechend den erhöhten Gefährdungen ausgebildet, angeleitet und überwacht werden und diesbezüglich auf die im Anhang zum Bildungsplan festgelegten Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes verwiesen wird. Gemäss Anhang 2 des Bildungsplans zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Polymechanikerin EFZ /