muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass alle in seinem Betrieb beschäftigten Jugendlichen von einer befähigten erwachsenen Person ausreichend und angemessen informiert und angeleitet werden, namentlich in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Mitarbeitenden kommt eine Garantenstellung nur im Rahmen ihres Aufgabenbereichs und nur insoweit zu, als ihnen auch die entsprechenden Entscheidkompetenzen delegiert sind (Urteil des Bundesgerichts 6B_47/2021 vom 22. März 2023 E. 5.1.3 mit Hinweisen). Dem Beschuldigten kam in seiner Funktion als Lehrlingsausbildner mit den entsprechenden Kompetenzen bei der L.___