4.2. 4.2.1. In der Anklage wird dem Beschuldigten zusammengefasst vorgeworfen, er habe die Lernenden des ersten Lehrjahrs am 17. Januar 2019 in der Lehrlingswerkstatt der L._____ AG je einzeln an einer Fräsmaschine arbeiten lassen und sei weder selbst im Betrieb anwesend gewesen noch habe er eine Fachkraft für die Überwachung während der Arbeit an der Fräsmaschine organisiert. - 10 - Die Vorinstanz ist von einem Unterlassungsdelikt ausgegangen (vorinstanzliches Urteil E. 4.1.4, 4.3.1).