3.2. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und im Berufungsverfahren unbestritten geblieben, dass A._____, der sich zu diesem Zeitpunkt im ersten Lehrjahr als Polymechaniker EFZ befunden hat, am 17. Januar 2019 um ca. 10:05 Uhr während der Arbeit an der Fräsmaschine Maho MH 800 in der Lehrlingswerkstatt der L._____ AG mit seiner linken Hand versehentlich -8-