1.7. Gegen das dem Beschuldigten am 9. Dezember 2022 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete dieser gleichentags Berufung an. Das begründete Urteil wurde dem Beschuldigten am 13. Januar 2023 zugestellt. 2. 2.1. Mit Berufungserklärung vom 19. Januar 2023 beantragte der Beschuldigte, das vorinstanzliche Urteil sei aufzuheben und er sei freizusprechen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Staats zzgl. 7.7 % MWST. Ausserdem stellte er die Beweisanträge, er sei zur Sache und zur Person zu befragen, D._____, E._____ und F._____ seien als Zeugen bzw. Auskunftspersonen zu befragen und es seien die vorinstanzlichen Verfahrensakten beizuziehen.