- zu einer Busse von CHF 1'400.00, wobei eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse auszusprechen ist. 3. Kostenauflage an den Beschuldigten […] 1.5. Am 9. September 2022 fand die zweite Hauptverhandlung vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg mit Befragung des Beschuldigten statt. 1.6. Mit Urteil vom 29. November 2022 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg: 1. Der Beschuldigte ist schuldig der fahrlässigen Körperverletzung (schwere Schädigung) gemäss Art. 125 Abs. 2 StGB.