Der Unfall war darauf zurückzuführen, dass der Beschuldigte am 17. Januar 2019 weder selbst in der Lehrlingswerkstatt anwesend war, noch eine Fachkraft organisiert hatte, die den Privatkläger bei der Arbeit an der besagten Fräsmaschine überwachte. Für den Beschuldigten war angesichts dessen, dass im Betrieb bekannt war, dass der damals fünfzehnjährige Privatkläger sich gegenüber anderen Personen aufspielte und sich so aufführte, als wüsste er alles besser, und sich im Weiteren nicht immer vollumfänglich an die Sicherheitsvorschriften hielt, voraussehbar, dass dieser bei der Arbeit an der besagten Fräsmaschine ohne