Bis mindestens Ende Juni 2020 war er zu 100% arbeitsunfähig. Der Privatkläger sah sich aufgrund seiner Handverletzung und der dadurch verursachten psychischen Belastung nicht mehr in der Lage, einer handwerklichen Tätigkeit nachzugehen und begann eine Ausbildung an einer Handelsschule für den kaufmännischen Bereich.