Er musste sich danach von 17. Januar bis 19. Januar 2019 stationär im Kantonsspital R._____ behandeln lassen. Diese Verletzungen hatten mehrere Narben zur Folge und am Mittelfinger blieb eine Gefühlsstörung sowie eine Bewegungseinschränkung bestehen. Zudem entwickelte sich beim Privatkläger ein posttraumatisches neuropathisches Schmerzsyndrom, das sich erschwerend auf den Verlauf der Heilung auswirkte. Bis mindestens Ende Juni 2020 war er zu 100% arbeitsunfähig.