Am Donnerstag, 17. Januar 2019, morgens, arbeitete der Privatkläger – entgegen den Vorschriften – mit Handschuhen an der Fräsmaschine Maho MH 800, obwohl er an jenem Morgen und auch zuvor mehrfach darauf hingewiesen worden war, dass er bei der Arbeit an dieser Maschine keine Handschuhe tragen darf. Um ca. 10:05 Uhr fasste der Privatkläger während der Arbeit an der besagten Fräsmaschine mit seiner linken Hand versehentlich von unten an den drehenden Fräser, wobei der Handschuh erfasst und mit der linken Hand und dem linken Unterarm des Privatklägers in die Maschine eingezogen wurde. Der Privatkläger erlitt dadurch eine -4-