Der Beschuldigte war am Donnerstag, 17. Januar 2019, nicht im Betrieb anwesend. Gemäss Anhang 2 zum Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Polymechanikerin EFZ und Polymechaniker EFZ (Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes) muss ein Lernender beim Bedienen einer Fräsmaschine bis Ende des 2. Lehrjahrs, bis die Ausbildung erfolgt ist, ständig und nach erfolgter Ausbildung häufig durch eine Fachkraft im Betrieb überwacht werden. Als Fachkraft gilt gemäss besagtem Anhang 2, wer im Fachbereich über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt.