Ab Mittwoch, 9. Januar 2019, bildete der Beschuldigte den Privatkläger, welcher sich zu jenem Zeitpunkt im ersten Lehrjahr befand, und zwei weitere Lernende im ersten Lehrjahr an den betriebseigenen Fräsmaschinen aus. Nachdem die drei Lernenden des ersten Lehrjahrs am Mittwoch, 16. Januar 2019 erstmals an den Fräsmaschinen gearbeitet hatten, liess der Beschuldigte sie am Donnerstag, 17. Januar 2019, in der Lehrlingswerkstatt der L._____ AG, [Adresse], alleine je einzeln an einer Fräsmaschine arbeiten. Der Beschuldigte war am Donnerstag, 17. Januar 2019, nicht im Betrieb anwesend.