Von anderen Lernenden der L._____ AG wurde der Privatkläger als Person wahrgenommen, die alles, auch seine Ausbildung, nicht besonders ernst nahm, die aufgedreht, arrogant und hochnäsig war und sich gegenüber Anderen aufspielte. Auch war der Privatkläger bei anderen Lernenden bekannt dafür, dass er die Sicherheitsvorschriften nicht immer einhielt. Bei der Arbeit an Maschinen trug er wiederholt Handschuhe, obwohl dies verboten war und er von anderen Mitarbeitern mehrmals aufgefordert war, die Handschuhe auszuziehen.