Der Privatkläger A._____, geb. tt.mm.2003, [Adresse], begann im Sommer 2018 bei der L._____ AG mit Sitz in Q._____ seine Ausbildung als Polymechaniker EFZ. Der Beschuldigte war damals Lehrlingsausbilder bei der L._____ AG und mit der Ausbildung des Privatklägers betraut. Aus einem Bildungsbericht über die Kompetenzen des Privatklägers geht hervor, dass er die fachlichen Anforderungen erfüllte. Im Zusammenhang mit der Methodenkompetenz wurde festgehalten, dass er öfters Unordnung am Arbeitsplatz hatte. Hinsichtlich Sozialkompetenz wurde -3-