1.2. Am 29. Juni 2021 fand die erste Hauptverhandlung vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg mit Befragung des Beschuldigten statt. 1.3. Mit Verfügung vom 9. September 2021 sistierte die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Brugg das Verfahren, wies die Untersuchungsakten zur Ergänzung der Untersuchung im Sinne der Erwägungen an die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach zurück und übertrug die Rechtshängigkeit an die Staatsanwaltschaft. 1.4. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erhob am 11. Februar 2022 die folgende Anklage, welche die Anklage vom 30. November 2020 ersetzte: I. Zur Last gelegte strafbare Handlungen (Art. 325 Abs. 1 lit. f StPO)