2014, N. 6 zu Art. 84 StPO). Deren Nichteinhaltung kann ein Indiz für eine Verletzung des Beschleunigungsgebots sein (statt vieler vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1220/2019 vom 14. April 2020 E. 6.5 mit Hinweisen). 8.6.3. Wie die Beschuldigte zu Recht vorbringt, hat das Bezirksgericht Lenzburg die Frist für die schriftliche Urteilsbegründung gemäss Art. 84 Abs. 4 StPO nicht eingehalten. Die vorinstanzliche Hauptverhandlung fand am 7. September 2022 statt. Das begründete Urteil ging am 15. August 2023 bei der Verteidigung der Beschuldigten ein. Die Dauer von mehr als 11 Monaten - 23 -