8.4.2. Gemäss dem anlässlich der Berufungsverhandlung eingereichten Lohnausweis des Jahres 2023 erzielt die Beschuldigte ein Einkommen von rund Fr. 25'000.00. Nachdem der Ehemann der Beschuldigten für ihre Lebenserhaltungskosten vollumfänglich aufkommt (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 12), ist der Beschuldigten der praxisgemässe Pauschalabzug von 20% (für Krankenkassen, Steuern etc.) auf das Nettoeinkommen nicht zu gewähren. Damit ergibt sich eine Tagessatzhöhe von Fr. 70.00.