Dabei ist sie mit etwa 40 km/h gefahren und hat nach Erblicken von E._____ zwar den Fuss vom Gaspedal genommen, nicht aber die Bremse betätigt. Es steht damit fest, dass die Beschuldigte E._____ noch frühzeitig vor dessen Überfahren des Fussgängerstreifens und damit die (konkreten) Anzeichen eines möglichen Fehlverhaltens des dannzumal vierjährigen E._____ erkannt hat. Sie hat ihre Geschwindigkeit entsprechend auf etwa 40 km/h reduziert. Trotz der (leicht) reduzierten Geschwindigkeit durfte die Beschuldigte unter den gegebenen Umständen aber nicht darauf vertrauen, dass E.___