5.3.2. Auszugehen ist, wie bereits unter E. 3.2.2. festgehalten, auf die tatnächsten und noch nicht der Situation angepassten Ausführungen der Beschuldigten, gemäss welchen sie den 4-jährigen E._____ auf dem Trottoir mit einem Trottinett fahrend gesehen hat, aber nicht davon ausgegangen ist, dass er die Strasse beim Fussgängerstreifen überqueren will. Dabei ist sie mit etwa 40 km/h gefahren und hat nach Erblicken von E._____ zwar den Fuss vom Gaspedal genommen, nicht aber die Bremse betätigt.