5.3. 5.3.1. Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 5. Februar 2021 gab die Beschuldigte tatnah zu Protokoll, E._____ auf dem Trottoir rechts von ihr gesehen, jedoch "keine Ahnung" gehabt zu haben, dass dieser die Strasse überqueren und den Fussgängerstreifen betreten wolle (act. 78 Ziff. 11). Die Sichtverhältnisse seien gut gewesen und sie habe sich auf die Strasse konzentriert (act. 40 Ziff. 25 f.). Als sie E._____ ein erstes Mal gesehen habe, habe sie sich ungefähr in der Mitte der Kreuzung B-Strasse / C- Strasse befunden (act. 39 Ziff. 13). E._____ sei dabei mit seinem Trottinett "schnell" unterwegs gewesen (act.