4. 4.1. 4.1.1. Die Vorinstanz hat den Tatbestand der fahrlässigen einfachen Körperverletzung mit Verweis auf eine fehlende Schädigung der körperlichen Integrität von E._____, welche eine gewisse Behandlung oder Heilungszeit erfordert, verneint und die Beschuldigte hinsichtlich dieses Vorwurfes freigesprochen (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 6.2 S. 17 ff.).