3.3. In tatsächlicher Hinsicht ist damit erstellt, dass die Beschuldigte – mit einer Geschwindigkeit von etwa 40 km/h (act. 39, Frage 14; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 10; Berufungsbegründung, N 23) – mit ihrem Fahrzeug ([…], AG bbb) am 5. Februar 2021 in Lenzburg auf der B-Strasse in Richtung W-Strasse / X._____ unmittelbar nach der Kreuzung bei einem Fussgängerstreifen mit E._____ kollidierte, welcher kurz zuvor mit seinem Trottinett von der C-Strasse herkommend auf dem Trottoir unterwegs war. Dabei ist ausweislich der Akten (insbesondere aufgrund der aktenkundigen Bilder; vgl. act. 31 f., act.