_ gestanden zu haben (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 7). Wie die Vorinstanz zutreffend ausführt (vorinstanzliches Urteil, E. 5.4.5.1.) ist in diesem Zusammenhang zunächst nicht nachvollziehbar, dass H._____ zwar in unmittelbarer Nähe zu seinem Sohn E._____ gestanden haben will, den Unfall jedoch nicht beobachten konnte, sondern nur gehört haben will ("ich hörte ein Klopfen, vermutlich ein aneinander prallen vom Trottinett und dem Auto […]" (act. 54, Frage 14). Er gab an, auf den Unfall aufmerksam geworden zu sein, als er den Knall hörte und E._____ am Boden gelegen habe (act.