nämlich klar hervor, dass E._____ mit seinem Trottinett zunächst auf dem Trottoir von der C-Strasse herkommend in Richtung W-Strasse fuhr und später dann beabsichtigte, die Strasse via Fussgängerstreifen zu überqueren. Ebenso wird dargelegt, dass die Beschuldigte in Lenzburg auf der B- Strasse Richtung W-Strasse / X._____ unterwegs war. Daraus wird ersichtlich, dass E._____ den Fussgängerstreifen nicht von links nach rechts, sondern von rechts nach links überquert hat. Auf welche Art und Weise E.__