Des Weiteren schildere die Anklage, E._____ habe den Fussgängerstreifen von "links nach rechts" überqueren wollen, wobei ebenso ausgeführt werde, dass es auf der Höhe der Beifahrerseite zu einer Kollision gekommen sei, was widersprüchlich sei (Berufungsbegründung Rz. 9). -6-