5. Unter Kostenfolgen zu Lasten der Beschuldigten." 3.3. Mit Verfügung vom 11. Januar 2024 ordnete der Verfahrensleiter das mündliche Verfahren an. 3.4. Am 31. Januar 2024 reichte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vorgängig zur Berufungsverhandlung die Anschlussberufungsbegründung ein. -5- 3.5. Am 12. März 2024 reichte die Beschuldigte vorgängig zur Berufungsverhandlung die Berufungsbegründung ein. 3.6. Mit Berufungsantwort vom 3. April 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau mit Verweis auf ihre vorgängige Anschlussberufungsbegründung die kostenfällige Abweisung der Berufung.