3. Die Gerichtskasse Lenzburg wird angewiesen, dem Verteidiger des Beschuldigten eine Entschädigung in der Höhe von CHF 6'942.45. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt) zu Lasten des Staates." 3.2. Mit Anschlussberufungserklärung vom 26. September 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eine teilweise Anfechtung des Urteils vom 7. September 2022 und verlangte folgende Abänderungen: