4. Der Beschuldigte hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 1'200.00 (inkl. Polizeikostenrapporte von CHF 420.00) sowie den Auslagen von CHF 21.00, insgesamt CHF 1'221.00, zu bezahlen. 5. Der Beschuldigte hat die Anklagegebühr von CHF 900.00 zu bezahlen. 6. Der Beschuldigte hat ihre Parteikosten selber zu tragen. 2.2. Mit Eingabe vom 7. Oktober 2022 meldete die Beschuldigte gegen das ihr am 27. September 2022 zugestellte Urteilsdispositiv die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihr in der Folge am 15. August 2023 zugestellt.