1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob die Beschuldigte am 7. Mai 2021 Einsprache, woraufhin die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau den zur Anklage erhobenen Strafbefehl mitsamt Akten am 16. September 2021 an das Bezirksgericht Lenzburg zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies. 2. 2.1. Mit Urteil vom 7. September 2022 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg: 1. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung.